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   BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94   

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https://dejure.org/1994,1451
BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94 (https://dejure.org/1994,1451)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1994 - 3 StR 118/94 (https://dejure.org/1994,1451)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 3 StR 118/94 (https://dejure.org/1994,1451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 393
  • StV 1994, 370
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Hinzu kommt, daß nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1993 (GSSt 2 und 3/93 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) die - den Angeklagten hier beschwerende - Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes rechtlich ausgeschlossen ist.
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Der Richter darf sich nicht von einer Gesamtvorstellung des strafbaren Verhaltens in einem Zeitraum bestimmen lassen, sondern muß von der Tatbestandserfüllung und dem konkreten Schuldumfang bei jeder individuellen Straftat überzeugt sein (BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94).
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Da Anklage und Eröffnungsbeschluß lediglich die Mindestzahl von 13 Einzelakten nennen und mit Ausnahme der Abholorte sowie des Tatortes auf der Wiese keine weiteren zur Identifizierung geeignete Umstände mitteilen, können ohne Nachtragsanklage gemäß § 266 StPO nur 13 selbständige Taten dieser angeklagten Art in dem genannten Zeitraum Gegenstand der Hauptverhandlung sein (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 200 I 1 Tat 2 - 4).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Die Erhöhung der Einsatzstrafe hat in der Regel niedriger auszufallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 54 I Bemessung 2, 4).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
    Die Erhöhung der Einsatzstrafe hat in der Regel niedriger auszufallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 54 I Bemessung 2, 4).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum - notfalls auch ohne genaue zeitliche Einordnung und lediglich unter Festlegung einer Mindestzahl der begangenen Delikte nach dem Zweifelssatz - festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2).
  • BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum nach dem Zweifelssatz festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2; BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Es mangelt an der Darstellung konkreter Lebenssachverhalte, welche in ihren unterschiedlichen Handlungsabläufen mit unterschiedlichen Details zur Tatausführung, notfalls auch ohne genauere zeitliche Einordnung, darzustellen sind (vgl. BGH NStZ 1994, 393).
  • BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht deshalb die bloße Schätzung der Anzahl durch das Tatopfer ohne nähere Kriterien als Grundlage für die Feststellung von Einzeltaten nicht aus (BGH NStZ-RR 1999, 79, NStZ 1998, 208; vgl. auch BGHSt 42, 107/109 f.; BGH NStZ 1994, 352; 1994, 393).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Er wird auch zu beachten haben, daß der Übergang von der bisherigen Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhanges zur Anwendung der §§ 53, 54 StGB (Tatmehrheit) nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Höhe der Freiheitsstrafen, zu führen braucht (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 118/94 -), und wird hier zudem im Ergebnis dem beträchtlich verminderten Schuldumfang Rechnung zu tragen haben.
  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem

    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer

    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • OLG Köln, 17.03.1995 - Ss 404/94

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Mehrere Einzeltaten; Fortgesetzte Tat; Anklage

    Mängel in der Umgrenzungsfunktion der Anklage ergeben sich allerdings nicht bereits aus dem Gesichtspunkt, das nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 3. Mai 1994 (vgl. NJW 1994, 1663 ) die Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes (§ 176 StGB ) ausgeschlossen ist (vgl. auch: BGH NStZ 1994, 393 ).
  • OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94

    Individualisierbarkeit einzelner Taten; Anforderungen; Anklageschrift; Höchstzahl

    Es mangelt an der Darstellung konkreter Lebenssachverhalte, welche in ihren unterschiedlichen Handlungsabläufen vom Ausgangspunkt an, mit den unterschiedlichen Details zur Tatausführung und zum Tatort, notfalls auch ohne genauere zeitliche Einordnung, unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes festzustellen sind (vgl. BGH NStZ 1994, 393 ).
  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 600/98

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 69/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem Einbruchsdiebstahl und einem zur

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94

    Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation

  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 368/93

    Bestehen eines Fortsetzungszusammenhangs bei Sexualdelikten - Eintritt der

  • OLG Koblenz, 29.09.1994 - 1 Ss 264/94
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